Zum Start der neuen Heilmittelverordnung 2021 haben wir es uns gemeinsam mit thevea zur Mission gemacht die Digitalisierung des Gesundheitswesens mitzugestalten und den Arbeitsalltag von Heilmittelerbringern zu erleichtern. Der eVO-Check von thevea unterstützt das Prüfen von Heilmittel-Verordnungen gemäß des neuen Formulars 13 der neuen Heilmittel-Richtlinie – innerhalb von 10 Sekunden.
Thevea ist ein StartUp der OptaData Firmengruppe. Als führender Anbieter für Abrechnungen, Software und Services im Gesundheitswesen entwickelt OptaData seit 50 Jahren passgenaue Services und digitale Lösungen für den betrieblichen Alltag in verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Theveas Mission: Die Arbeit von 70,000 Heilmittelerbringern wie z.B. Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen mit unserer gemeinsamen Software zu erleichtern und sie von Papierkram zu befreien.
Das erste große Ziel von thevea war es Heilmittelerbringern zum Start der neuen Heilmittelverordnung Anfang 2021 die Prüfung von Verordnungen zu erleichtern. Dafür wurde innerhalb von 5 Monaten der eVO-Check entwickelt, der eine einfache Prüfung innerhalb von 10 Sekunden ermöglicht. Von Anfang an entwickeln wir thevea gemeinsam. Das Projektteam setzt sich aus Entwicklern auf Seiten von thevea und Entwicklern auf unserer Seite zusammen. Der agile Workflow liegt beim Kunden, SCRUM-Events werden also kundenseitig gesteuert. Das funktioniert super. Im Laufe der Zeit sind beide Seiten zu einem großen Team verschmolzen und profitieren vom gegenseitigen Know-How.
Nach dem ersten Release, pünktlich zum Start der Heilmittelverordnung, galt es thevea weiterzuentwickeln und Funktionen für Heilmittelerbringer zu schaffen, die einen echten Mehrwert bieten. So bildet thevea mittlerweile den ganzen Abrechnungsprozess von Heilmittelerbringern ab und orientiert sich dabei nah am Praxisalltag. In regelmäßigen Abständen werden Funktionen und Neuerungen von echten Anwendern getestet und verbessert. Thevea wächst an seinen Nutzern und stellt regelmäßig neue Features für die User bereit.
Mit der Scan-Funktion können Heilmittelerbringer per App einfach die Verordnung einlesen, diese wird automatisch geprüft, mühseliges Eintippen gehört der Vergangenheit an.
Mit dem eVO-Check können Verordnungen gemäß Formular 13 von Heilmittelerbringern innerhalb von 10 Sekunden auf ihre Richtigkeit prüfen
Mit thevea lassen sich Behandlungsdaten verwalten und prüfen. Die Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen wird so sichergestellt und Absetzungen vermieden
Nach erfolgreicher Prüfung der Verordnungen können diese mit Hilfe von thevea beim eigenen Abrechnungsdienstleister abgerechnet werden
Das cross-funktionale Team besteht aus Personen aus zwei verschiedenen Unternehmen, die sich durch theveas remote-only Ansatz in ganz Deutschland verteilen. Unser gemeinsamer Fokus war es unter anderem dieses Team innerhalb kürzester Zeit und während der Pandemie zusammen wachsen zu lassen, Methodenkompetenz bezüglich agiler Entwicklung zu vermitteln und gemeinsam zu erarbeiten. Ein weiterer Fokus war es dabei schnell Software zu veröffentlichten, die den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten genauso hochhält, wie die Korrektheit der erstellten Abrechnungen.
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