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MEBI – Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Zum Start der deutschlandweiten Impfpflicht gemäß § 20a IfSG entwickelten wir zusammen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein Portal für die Gesundheitsämter Niedersachsens zum Bearbeiten der eingehenden Meldungen. Im Zuge der Digitalisierung und aus dem Wunsch heraus den Prozess der meldepflichtigen Personen und die Abwicklung dieser Fälle zu vereinfachen, entstand MEBI – Das Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Das Ministerium

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bildet die oberste Landesbehörde Niedersachsens und beschäftigt rund 400 Mitarbeitende. Die Schwerpunkte des Ministeriums liegen auf Sozialpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Gleichstellung, Politik für Migration und Teilhabe und dem Gesundheitsbereich.

Die Herausforderung

Das Ziel des Projekts war es sowohl ein Portal für die meldenden Einrichtungen gemäß § 20a IfSG zu schaffen, als auch ein Portal für die 44 Gesundheitsämter des Landes, um die gemeldeten Fälle weiter zu bearbeiten und die Flut der eingehenden Meldungen einfach handhaben zu können. Die größte Herausforderung lag in der zeitlichen Umsetzung. Das Projekt wurde 4 Wochen vor Eintritt der Impfpflicht an uns herangetragen und wurde in kürzester Zeit von unseren Entwicklern umgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war der Erlass erst beschlossen worden, was die zweite große Herausforderung des Projektes ausmachte: Digital einen Prozess abbilden, der noch nicht vollständig existierte. In jedem neuen Meeting gab es beidseitig – bei uns und beim Ministerium – neue Erkenntnisse zum Prozess der Impfpflicht gemäß § 20a IfSG. Durch unseren agilen Workflow konnten wir gut auf die neuen Anforderungen reagieren.

Das Portal verarbeitet Gesundheitsdaten mit Personenbezug - die höchste Schutzkategorie nach DS-GVO. Dem haben wir auf drei Ebenen Rechnung getragen:

Entwicklung

Das Portal arbeitet mit echter Ende-zu-Ende Verschlüsselung und schränkt dabei den Zugriff ausschließlich auf die gesetzlich notwendigen Personengruppen ein

Planung

Unser Datenschutzteam, bestehend aus Juristen und Technikern, war im agilen Workflow integriert und prüfte stetig die Vorgehensmodelle und Datenflüsse

Betrieb

Unser externes Team für IT-Sicherheit begleitete das gesamte Projekt mit Penetration-Tests und Code-Reviews – vom ersten Review bis zum Produktions-Deployment

Seiten des MEBI-Portals

Unser Fokus

Den Gesundheitsämtern den Arbeitsalltag zu erleichtern und Sie in Ihrem Workflow zu unterstützen war unser größter Fokus. Usability und User Testing waren aus diesem Grund trotz der knappen Zeit starke Pfeiler unserer Entwicklung. So waren direkt von Anfang an Gesundheitsämter des Landes an der Entwicklung beteiligt und hatten so direkten Einfluss auf die Funktionalitäten und die Features des Portals.

Gleichzeitig war es unser Anspruch, die Gesundheitsdaten der niedersächsischen Bürger bestmöglich zu schützen.

Im Hinblick auf das EfA Prinzip haben wir das Portal so gestaltet, dass eine Nachnutzung durch andere Bundesländer einfach möglich ist.

Ein flexibles SaaS Modell ermöglicht es dem Land, das Portal entsprechend des tatsächlichen Meldeaufkommens fair zu skalieren sowie nach Auslaufen der gesetzlichen Grundlage ressourcenschonend zu deaktivieren.

Die Masernerweiterung

Mit dem Beginn der einrichtungsbezogenen Masern-Impfpflicht am 31. Juli 2022 sind betroffene Personen aus Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und medizinische Einrichtungen dazu angehalten einen Impfnachweis oder einen Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen.

Im Zuge dieser Frist erweiterten wir das MEBI-Portal um ein Masern-Feature. Mit dem Portal können seitdem nicht nur Meldungen zur Corona-Impfpflicht getätigt und vom zuständigen Gesundheitsamt bearbeitet werden, sondern im gleichen Ablauf auch Meldungen zur Masern-Impfpflicht. Durch die Integration in das bereits bestehende MEBI-Portal können Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, die von beiden Meldepflichten betroffen sind, dem schon bekannten Prozess folgen, um der neuen Impfpflicht nachzukommen.

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